Sanierungspflichten beim Altbaukauf


Wer einen Altbau erwirbt, sollte wissen, dass die Immobilie unter Umständen schon bald energetisch nachgerüstet werden muss. Käufer eines Altbaus müssen ihren Pflichten zur energetischen  Nachrüstung nachkommen.


Um die Vorgaben umzusetzen, haben Sie in der Regel zwei Jahre Zeit, erklärt Zukunft Altbau, eine  vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Initiative.


Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern gilt: Eigentümer müssen Armaturen sowie Leitungen für die Heizung und Warmwasser dämmen, wenn sich diese in unbeheizten Räumen befinden. Zudem müssen sie die oberste Geschossdecke oder alternativ die Dachschräge – mit einer  Dämmschicht versehen, wenn dort bislang eine fehlt.

Auch müssen Eigentümer in der Regel Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, austauschen. Das Alter finden sie auf dem Typenschild, imProtokoll des Schornsteinfegers oder in den Bauunterlagen.


Die Kosten für die Nachrüstungen sollte man bei seiner Finanzierung einplanen.
Immerhin:


Viele energetische Sanierungsmaßnahmen werden gefördert.
Quelle:LN/30.1.2022 und dpa